Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Tiergesundheit und Tierquarantäne (China)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 40 aus 2006,
Vertrag - China
Artikel 11
09.02.2006
89/09 Veterinärrecht
Der gegenständliche Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Mitteilung ergeht, dass die jeweiligen rechtlichen Verfahren der Vertragsparteien abgeschlossen sind.
Das gegenständliche Abkommen gilt für einen Zeitraum von fünf Jahren. Es verlängert sich jeweils automatisch um weitere fünf Jahre, außer es wird von einer der beiden Vertragsparteien in schriftlicher Form die Kündigung des Abkommens zumindest sechs Monate vor dem Ablaufdatum mitgeteilt.
In zweifacher Ausfertigung in zwei Urschriften in chinesischer, deutscher und englischer Sprache unterfertigt in Peking, am 20. April 2005. Alle Texte sind gleichermaßen authentisch.
21.02.2018
20004624
NOR40075756