Sie werden einander umgehend über Einzelheiten betreffend Infektionskrankheiten, wie sie in der Liste A der OIE angeführt sind, informieren, die auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet aufgetreten sind, einschließlich des Namens der Krankheit, der Art und der Zahl der infizierten Tiere, unter Angabe der betroffenen Gebiete, der Diagnose und der diesbezüglich gesetzten Kontrollmaßnahmen.