Internationales Abkommen über Wirtschaftsstatistik
Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1931,
Vertrag – Multilateral
Artikel 7
25.06.1931
49/07 Statistik
Die Hohen Vertragschließenden Teile erklären, daß sie die der Anlage römisch fünf zugrunde liegenden Grundsätze im allgemeinen annehmen; diese Anlage ist dem Abkommen als Beispiel für die Aufstellung von Indexzahlen über den industriellen Beschäftigungsgrad beigegeben. Sie kommen überein, die Möglichkeit der Anwendbarkeit derjenigen dieser Grundsätze zu prüfen, die anwendbar sein sollten, falls sie eine umfassende Aufstellung von Indexzahlen über den industriellen Beschäftigungsgrad in Aussicht nehmen sollten.
04.11.2024
10005197
NOR40075618