Kurztitel

Arzneimittel-Untersuchungsanstaltenverordnung 2006

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 78 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.04.2006

Text

Paragraph eins,

  1. Absatz eins,Das Dopingkontroll-Labor der ARC Seibersdorf research GmbH ist zur Untersuchung von Nahrungsergänzungsmitteln, die in Verdacht stehen, Arzneimittel zu sein, auf die in Paragraph 5 a, Arzneimittelgesetz genannten Wirkstoffe berechtigt.
  2. Absatz 2,Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) ist zur Untersuchung von Nahrungsergänzungsmitteln, die in Verdacht stehen Arzneimittel zu sein, auf alle arzneimittelartigen Wirkstoffe und sonstigen Inhaltsstoffe berechtigt.