Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen.
Meldegesetz 1991
BGBl.Nr. 9 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 45 aus 2006,
Anlage eins
01.07.2006
31.12.2009
Anmerkung, Vorderseite des Formulars (Meldezettel) wird nicht dargestellt, es wird auf das BGBl. römisch eins Nr. 45/2006im RIS verwiesen: