Errichtung der Asiatischen Entwicklungsbank
Bundesgesetzblatt Nr. 13 aus 1967,
Vertrag – Multilateral
Artikel 54,
29.09.1966
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen
Jedes Mitglied behandelt den amtlichen Nachrichtenverkehr der Bank in einer Weise, die nicht ungünstiger ist als die, in der es den amtlichen Nachrichtenverkehr eines anderen Mitglieds behandelt.
09.12.2019
10004007
NOR40075124