Ausländer, deren Beschäftigung im Hinblick auf ihre fortgeschrittene Integration geboten erscheint;
Bundeshöchstzahlenüberziehungsverordnung
Bundesgesetzblatt Nr. 278 aus 1995, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 55 aus 2006,
Paragraph eins
09.02.2006
30.06.2011
Über die Gesamtzahl der unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländer (Bundeshöchstzahl) gemäß Paragraph 12 a, Absatz eins, AuslBG hinaus dürfen Sicherungsbescheinigungen ausgestellt und Beschäftigungsbewilligungen erteilt werden für