Kurztitel

Pflanzgutverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 425 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 37 aus 2006,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.02.2006

Außerkrafttretensdatum

04.05.2018

Index

80/04 Wettbewerbsrecht

Text

Anhang

Gebührentarif

Für Tätigkeiten der Behörde sind gemäß Paragraph 12, Absatz eins, die nachstehenden Gebühren in Euro einzuheben:

Tarifpost

Art der Tätigkeit

Pauschalgebühr

Zuzüglich Zeitgebühr je angefangener halben Stunde Untersuchungsdauer

1

Prüfungen anlässlich der Zulassung von Versorgern

111,10

21,40

2

Prüfungen anlässlich der Zulassung von Versorgern im Zusammenhang mit Überprüfungen nach dem Pflanzenschutzgesetz 1995

68,30

21,40

3

Überprüfung von Versorgern

42,80

21,40

4

Überprüfung von Versorgern im Zusammenhang mit Überprüfungen nach dem Pflanzenschutzgesetz 1995

0

21,40

Zuletzt aktualisiert am

08.05.2018

Gesetzesnummer

10011025

Dokumentnummer

NOR40074880