Kurztitel

Europäisches Währungsabkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 24 aus 1961,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

02.02.1961

Text

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit haben Portugal und das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland das Europäische Währungsabkommen und das Zusatzprotokoll Nr. 2 zur Abänderung des Europäischen Währungsabkommens vom 5. August 1955, Bundesgesetzblatt Nr. 75 aus 1960,, und das Vereinigte Königreich von Gro0britannien und Nordirland außerdem das Zusatzprotokoll Nr. 3 zur Abänderung des Europäischen Währungsabkommens vom 5. August 1955 und des Protokolls über dessen vorläufige Anwendung vom 5. August 1955, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1960,, ratifiziert.