Kurztitel

Bundesstraßenplanungsgebiet - Gemeinden Gerasdorf, Großebersdorf, Enzersfeld, Hagenbrunn, Stetten und Leobendorf

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 34 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

31.01.2006

Text

Zur Sicherung des Baues eines Abschnittes der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße wird das aus der Anlage ersichtliche umrandete Gelände, das für die spätere Führung der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße in Betracht kommt, zum Bundesstraßenplanungsgebiet erklärt.