Kurztitel

2. Tierhaltungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 486 aus 2004, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 26 aus 2006,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5

Inkrafttretensdatum

28.01.2006

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Text

Anlage 5

Mindestanforderungen an die Haltung von Fischen

1. Mindestanforderungen für die Haltung von Süßwasserfischen 1.1. Allgemeine Anforderungen an das Halten von Süßwasserfischen

  1. Absatz eins,Die angegebenen Wasserwerte sind Grenzen, innerhalb derer Fische dauerhaft gepflegt werden müssen. Zur Zucht oder zur Zuchtvorbereitung sind Abweichungen zulässig.
  2. Absatz 2,Die Temperaturangaben in dieser Anlage sind Grenzwerte, zwischen denen die jeweiligen Arten gehalten werden müssen. Die Temperaturbereiche dürfen kurzfristig, höchstens bis zu 24 Stunden über- oder unterschritten werden. Aus technischen Gründen sind mittlere Werte anzustreben.
  3. Absatz 3,Die Härte des Wassers wird in Grad deutscher Gesamthärte (°dGH) ermittelt. Die Bedürfnisse handelsrelevanter Arten lassen sich in zwei Bereiche, Härtebereich I: < 15°dGH und Härtebereich II: 15°dGH bis 30°dGH, gliedern. Diese Werte dürfen um höchstens 3°dGH über- oder unterschritten werden. Für die dauerhafte Pflege ist ein mittlerer Wert anzustreben. Die Fische werden in der Tabelle einem dieser zwei Härtebereiche zugeordnet. Einzelne Arten tolerieren den gesamten Härtebereich. Steht extrem weiches (kalkfreies) Wasser als Ausgangswasser zur Verfügung muss eine Mindesthärte von 4-5°dGH eingerichtet werden.
  4. Absatz 4,Die Einhaltung des pH-Wertes sorgt für Übereinstimmung mit den Verhältnissen im Heimatgewässer und ist für das Wohlbefinden der Fische unabdingbar. Aus der Praxis der Aquaristik werden in der Tabelle unter Punkt 1.2. drei Teilbereiche zugeordnet:

    Bereich I: pH 5,0 bis pH 7,0

    Bereich II: pH 6,0 bis pH 8,0

    Bereich III: pH 7,0 bis pH 9,0

    Mögliche erweiterte Toleranzbereiche sind in der Tabelle eingearbeitet. Für die dauerhafte Pflege sind Mittelwerte anzustreben.

  5. Absatz 5,Enthält das Ausgangswasser Chlor, Schmermetalle, Nitratund/oder Phosphationen, ist dies beim Wasserwechsel zu berücksichtigen. Ammoniak/Ammonium und Nitrit darf nicht nachweisbar sein. In einem Aquarium darf der Nitratwert 50 mg/l nicht überschreiten.
  6. Absatz 6,Durch Tageslicht oder beleuchtungstechnische Einrichtungen ist für einen eindeutigen Tag-Nacht-Wechsel zu sorgen. Eine Ausnahme bilden streng an Höhlen gebundene Arten.
  7. Absatz 7,Die Angabe der Aquariengröße ist ein Näherungswert. Der Allgemeinzustand der Fische und des Aquariums mit Versteckmöglichkeiten, Bepflanzung, Vergesellschaftung und Besatzdichte sind maßgebend für die Beurteilung des Wohlbefindens der Tiere. Die in der Anlage angeführten Angaben zur Aquariengröße sind Mindestmaße für adulte Tiere. Jungfische müssen in Aquarien der gleichen Größe wie Adulte gehalten werden. Süßwasserrochen, Knochenzüngler und Großwelse sowie andere Arten mit einer Endgröße von über 40 cm sind in Aquarien mit mindestens vier Quadratmeter Grundfläche für zwei Tiere zu halten. Jedem weiteren Tier muss ein Quadratmeter mehr zur Verfügung gestellt werden. Bei der Haltung von Kaltwasserzierfischen wie Koi, Goldfisch und Goldorfe muss die Länge der Haltungseinheit (Teich, Aquarium) mindestens das zehnfache und ihre Tiefe mindestens das dreifache der Gesamtkörperlänge des größten Fisches betragen. Dabei ist von der Gesamtkörperlänge, welche die betreffenden Fischarten im ausgewachsenen Zustand erreichen können, auszugehen.
  8. Absatz 8,Die Angaben in der Tabelle unter Punkt 1.2. beziehen sich auf die Kantenlänge in cm von handelsüblichen Aquariengrößen (Länge x Breite x Höhe):

    Ziffer 60 cm = 60 cm x 30 cm x 30 cm (54 Liter (l))

    Ziffer 80 cm = 80 cm x 35 cm x 40 cm (112 l)

    Ziffer 100 cm = 100 cm x 40 cm x 50 cm (200 l)

    Ziffer 120 cm = 120 cm x 40 cm x 50 cm (240 l)

    Ziffer 150 cm = 150 cm x 50 cm x 50 cm ( 375 l )

  9. Absatz 9,Je größer das Wasservolumen eines Aquariums ist, desto stabiler ist die Wasserqualität. Eine dauerhafte Haltung auch kleiner Arten in Aquarien unter 54 Liter ist verboten. Zur Zuchtvorbereitung, Zucht, bei Ausstellungen von Einzeltieren oder Paaren und bei Wettbewerben sind geringere Beckenmaße zulässig.
  10. Absatz 10,Die Einrichtung der Aquarien hat sich an den ökologischen Bedürfnissen der zu pflegenden Arten zu orientieren. Zu den wichtigsten Mindestausstattungen gehören:
    1. Ziffer eins
      Bedarfsgemäßer freier Schwimmraum
    2. Ziffer 2
      Technische Geräte zur Sicherung des Sauerstoffgehaltes und der Wasserqualität (Filter, Heizung, Pumpe)
    3. Ziffer 3
      Bodengrund ( Sand, Kies, Steine)
    4. Ziffer 4
      Bedarfsgemäße Versteckplätze und Deckungmöglichkeiten
    5. Ziffer 5
      Bepflanzung, soweit die Fressgewohnheiten der Fische dieses zulassen
  11. Absatz 11,Verbindliche Angaben zur Besatzdichte sind aufgrund vieler Variablen nicht möglich. Alter, spezifischen Aktivitätsphasen, das Zahlenverhältnis der Geschlechter wie auch das Verhältnis der Einrichtungsgegenstände zur Grundfläche des Aquariums sind von Bedeutung. Ein kleineres aber gut strukturiertes Aquarium ist für eine höhere Besatzdichte günstiger als ein größeres aber weitgehend leeres Aquarium.
  12. Absatz 12,Jede Fischart in einem Aquarium muss ihrer natürlichen Sozialstruktur entsprechend gehalten werden. Dem unter Punkt 1.2. genannten „Sozialverhalten“ sind folgende Kategorien zugeordnet:
    1. Ziffer eins
      Schwarm: Fische die sich in einer größeren Gemeinschaft von Artgenossen in ihrem Lebensraum bewegen. Daraus ergibt sich eine Mindestzahl von 10 Tieren dieser "Art".
    2. Ziffer 2
      Gesellig: Fische, die auch von anderen Fischen begleitet werden sollen um ihr arttypisches Verhalten zu zeigen. Neben anderen Fischen sind mindesten fünf Tiere dieser Art zusammen zu halten.
    3. Ziffer 3
      Harem: Ein Männchen darf nur mit mehreren Weibchen gehalten werden.
    4. Ziffer 4
      Paar: Fische, die zumindest während der Fortpflanzungzeit eine feste Paarbindung eingehen.
    5. Ziffer 5
      Einzelgänger: Fische von Arten mit dauerhaft hoher Territorialität.
  13. Absatz 13,Das Wohlbefinden von Aquarienfischen ist regelmäßig zu kontrollieren.
  14. Absatz 14,Plötzliche Veränderungen der Wasserqualität sind zu vermeiden. Neu einzusetzenden Fische müssen langsam an die neue Wasserqualität angeglichen werden.
  15. Absatz 15,In Abhängigkeit der Kontrolle der Wasserparameter ist ein regelmäßiger Teilwasserwechsel vorzunehmen, auch wenn die Schadstoffbelastung die Obergrenze noch nicht erreicht hat. Die Temperatur ist täglich, der pH-Wert, Härte und Nitratwert sind mindestens 14-tägig zu kontrollieren. Neueingerichtete Aquarien sind in den ersten sechs Wochen täglich auf Nitrit zu kontrollieren.
  16. Absatz 16,Die in der Tabelle aufgeführten Fischarten sind weitgehend Allesfresser. Als Futter steht eine breite Palette an fertig- und Frostfuttersorten im Handel zur Verfügung. Regelmäßige und abwechslungsreiche Lebendfütterung ist zur Vermeidung von Mangelerscheinungen und Bewegungsarmut vorzunehmen.
  17. Absatz 17,Jungfische sind täglich zu füttern. Es darf nur so viel gefüttert werden, wie sofort gefressen wird. Ausgewachsene Tiere vermögen ein bis zwei Tage auf Futter verzichten. Regelmäßige Fastentage bei erwachsenen Fischen sind empfehlenswert.

1.2. Haltungskriterien (Aquariengrößen) handelsrelevanter Arten von Süßwasserfischen

Arten

Härte 1)

Temp

°C

ph-Wert

2)

Bemerkungen

Sozial- verhalten

Aquarien-größe

römisch eins

römisch zwei

römisch eins

römisch zwei

römisch drei

O. CHARACIFORMES (Salmlerartige)

Fam. Alestidae

Arnoldichthys

spilopterus

(Afrik.

Großschuppen-salmler)

römisch zehn

 

23-28

 

römisch zehn)

 

 

Gesellig

100

Brycinus longipinnis

(Langflossensalmler)

römisch zehn

 

22-28

 

römisch zehn)

 

 

Gesellig

100

Phenogrammus

interruptus

(Kongosalmler)

römisch zehn

 

23-28

 

römisch zehn)

 

 

Gesellig

100

Fam. Characidae (Echte Amerik. Salmler)

Aphyocharax

anisitsi

(Rotflossensalmler)

römisch zehn

 

20-26

 

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

Gymnocorymbus

ternetzi

(Trauermantel-salmler)

römisch zehn)

römisch zehn)

18-28

 

römisch zehn

 

 

Gesellig

60

Hasemania nana (Kupfermantel-salmler)

römisch zehn

 

22-28

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

Hemigrammus caudovittatus (Rautenflecksalmler)

römisch zehn

römisch zehn

18-28

römisch zehn

römisch zehn

 

Frisst Pflanzen

Gesellig

80

H. erythrozonus (Glühlichtsalmler)

römisch zehn)

 

23-29

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

H. ocellifer (Schlußlichtsalmler)

römisch zehn

 

23-29

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

H. pulcher (Karfunkelsalmler)

römisch zehn

 

23-29

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

H. rhodostomus (Rotmaulsalmler)

römisch zehn)

 

23-29

römisch zehn

 

 

 

Gesellig

80

Hyphessobrycon bentosi

(Schmucksalmler)

römisch zehn

 

23-29

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

H. callistus (Blutsalmler)

römisch zehn

 

18-29

römisch zehn

römisch zehn)

 

Aggressivität

Gesellig

60

H. erythrostigma (Kirschflecksalmler)

römisch zehn)

 

23-28

römisch zehn

 

 

 

Gesellig

80

H. flammeus

(Roter von Rio)

römisch zehn

 

20-28

römisch zehn

römisch zehn

 

Bis 25°dGH

Gesellig

60

H. herbertaxelrodi (Schwarzer Neon)

römisch zehn)

 

23-28

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

H. pulchripinnis (Zitronensalmler)

römisch zehn

 

23-28

römisch zehn

römisch zehn)

 

Bis 25°dGH

Gesellig

60

Inpaichthys kerri (Königssalmler)

römisch zehn)

 

23-28

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

Megalamphodus megalopterus (Schwarzer Phantomsalmler)

römisch zehn

 

22-29

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

M. sweglesi

(Roter Phantomsalmler)

römisch zehn

 

22-29

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

Moenkhausia pittieri (Brilliantsalmler)

römisch zehn)

 

22-29

römisch zehn

 

 

 

Gesellig

80

M. sanctaefilomenae (Rotaugen-Moenkhausia)

römisch zehn

 

20-28

 

römisch zehn

 

Bis 25°dGH

Gesellig

80

Nematobrycon palmeri

(Kaisertetra)

römisch zehn

 

22 29

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

80

Paracheirodon axelrodi

(Roter Neon)

römisch zehn)

 

24-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

P. innesi

(Neonsalmler)

römisch zehn

 

20-28

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

Petitella georgiae

(Rotkopfsalmler)

römisch zehn)

 

22-29

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

80

Pristella maxillaris

(Sternflecksalmler)

römisch zehn

römisch zehn)

22-29

 

römisch zehn

 

 

Gesellig

60

Thayeria boehlkei

(Schrägschwimmer)

römisch zehn

 

22-29

 

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

Fam. Gasteropelecidae (Beilbauchfische)

Carnegiella strigata

(Marmorierter Beilbauchfisch)

römisch zehn)

 

23-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

Aquarium-abdeckung

Gesellig

80

Gasteropelecus sternicla

(Silberbeilbauch-fisch)

römisch zehn)

 

23-29

römisch zehn

römisch zehn)

 

Aquarium-abdeckung

Gesellig

80

Thoracocharax securis

(Platinbeilbauch)

römisch zehn)

 

23-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

Aquarium-abdeckung

Gesellig

100

Fam. Lebiasinidae (Schlanksalmler)

Nannostomus eques

(Spitzmaul-Ziersalmler)

römisch zehn)

 

23-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

N. beckfordi

(Längsbinden-Ziersalmler)

römisch zehn

 

23-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

N. marginatus

(Zwerg-Ziersalmler)

römisch zehn)

 

23-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

O. CYPRINIFORMES (Karpfenartige)

Fam. Cobitidae (Schmerlen, Dorngrundeln)

Acanthopsis sp.

(Pferdekopf-schmerle)

römisch zehn

 

23-28

 

römisch zehn

 

Feiner Kies (Sand) als Boden

Gesellig

100

Botia macracanthus

(Prachtschmerle)

römisch zehn

 

23-28

römisch zehn

römisch zehn

 

Aggressiv!

Gesellig

150

Pangio spp.

(Dornaugen)

römisch zehn

 

23-28

römisch zehn

römisch zehn

 

Feiner Kies (Sand) als Boden

Schwarm

60

Fam. Gyrinocheilidae (Algenfresser)

Gyrinocheilus

aymonieri

(Siames. Saugschmerle)

römisch zehn

römisch zehn)

22-28

 

römisch zehn

 

Pflanzliche Kost, im Alter revierbildend

 

 

Fam. Cyprinidae (Karpfenfische)

Balantiocheilus

melanopterus

(Haibarbe)

römisch zehn

römisch zehn)

22-28

 

römisch zehn

 

Größe!

Schwimm-bedürfnis

Gesellig

>150

Brachydanio

albolineatus

(Schillerbärbling)

römisch zehn

römisch zehn)

20-30

 

römisch zehn

 

 

Gesellig

60

B. frankei

(Leopardbärbling)

römisch zehn

römisch zehn)

18-28

 

römisch zehn

 

 

Gesellig

60

B. rerio

römisch zehn

römisch zehn)

 

18-28

römisch zehn

 

 

 

Gesellig

60

Crossocheilus spp.

(Algenfresser)

römisch zehn

römisch zehn)

22-28

 

römisch zehn

 

Pflanzliche Kost

Gesellig

100

Danio aequipinnatus

(Malabarbärbling)

römisch zehn

römisch zehn)

20-28

 

römisch zehn

 

 

Gesellig

100

Epalzeorhynchus

bicolor

(Feuerschwanz)

römisch zehn

 

22-28

 

römisch zehn

 

Revierbildend, nur bedingt geeignet als Aquarienfisch

Einzelgänger im Alter

120

E. kallopterus

(Schönflossenbarbe)

römisch zehn

 

24-28

 

römisch zehn

 

Revierbildend,

Einzelgänger

100

E. frenatus

(Grüner Fransenlipper)

römisch zehn

 

22-28

 

 

 

 

 

120

Puntius conchonius

(Prachtbarbe)

römisch zehn

römisch zehn

18-30

 

römisch zehn

 

 

Gesellig

80

P. nigrofasciatus

(Purpurkopfbarbe)

römisch zehn

römisch zehn)

20-27

 

römisch zehn

 

 

Gesellig

80

P. „schuberti“

(Messingbarbe)

römisch zehn

römisch zehn)

18-27

 

römisch zehn

 

 

Gesellig

60

P. tetrazona

(Sumatrabarbe)

römisch zehn

römisch zehn)

21-28

 

römisch zehn

 

Nicht mit langflossigen Fischen vergesell-schaften

Gesellig

60

P. ticto

(Odessa-, Rubinbarbe)

römisch zehn

römisch zehn)

16-26

 

römisch zehn

 

 

Gesellig

60

P. titteya

(Bitterlingsbarbe)

römisch zehn

 

22-29

 

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

Rasbora heteromorpha

(Keilfleckbarbe)

römisch zehn

 

24-29

römisch zehn

 

 

 

Gesellig

60

Tanichthys albonubes

(Kardinalfisch)

römisch zehn

römisch zehn

16-30

 

römisch zehn

 

 

Gesellig

60

O. SILURIFORMES (Welsartige)

Fam. Aridae (Kreuzwelse)

Arius seemanni

(Minihai)

 

römisch zehn

22-26

 

 

römisch zehn

Nicht geeignet als Aquarienfisch! Geschlechts-reife Tiere müssen in Meerwasser gehalten werden

 

>150

Fam. Aspredinidae (Bratpfannenwelse)

Dysichthys bicolor

(Zweif. Bratpfannenwels)

römisch zehn

 

22-27

römisch zehn

römisch zehn)

 

feiner Kies (Sand) als Boden

 

80

Fam. Callichthyidae (Schwielenwelse)

Callichthys callichthys

(Schwielenwels)

römisch zehn

römisch zehn)

18-28

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

120

Corydoras aeneus

(Metallpanzerwels)

römisch zehn

römisch zehn)

20-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

C. paleatus

(Marmorierter Panzerwels)

römisch zehn

 

18-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

C. trilineatus

(i. d. R. verkauft als C. julii)

römisch zehn

 

22-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

60

Fam.: Loricariidae (Horniswelse)

Ancistrus spp.

(Antennenwels)

römisch zehn

römisch zehn)

18-30

 

römisch zehn

 

Pflanzliche Kost und Wurzeln

 

80

Farlowella acus

(Nadelwels)

römisch zehn)

 

24-27

römisch zehn

 

 

Pflanzliche Kost und Wurzeln

Gesellig

80

Glyptopterichthys

gibbiceps

(Wabenschilder-wels)

römisch zehn

römisch zehn)

22-30

römisch zehn

römisch zehn

 

Größe!

 

150

Hoplosternum thoracatum

(Gemalter Panzerwels)

römisch zehn

römisch zehn)

22-30

römisch zehn

römisch zehn

 

 

 

120

Hypostomus punctatus

(Punktierter Schilderwels)

römisch zehn

römisch zehn)

22-30

römisch zehn

römisch zehn

 

Pflanzliche Kost und Wurzeln

 

120

Otocinclus affinis

(Kleiner Saugwels)

römisch zehn

 

22-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

Pflanzliche Kost und Wurzeln

Gesellig

60

Panaque nigrolineatus

(Rotaugen-Panaque)

römisch zehn

 

22-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

Pflanzliche Kost und Wurzeln; Größe!

 

120

Peckoltia vittata

(Gebänderter Schilderwels)

römisch zehn

römisch zehn)

22-28

römisch zehn

römisch zehn

 

Pflanzliche Kost und Wurzeln

Gesellig

80

Rineloricaria lanceolata

(Lanzenharnisch-wels)

römisch zehn

 

22-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

Pflanzliche Kost und Wurzeln

 

80

Sturisoma aureum

(Goldbartwels)

römisch zehn)

 

22-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

Pflanzliche Kost und Wurzeln

 

120

Fam. Mochocidae (Fiederbartwelse)

Synodontis nigriventris

(Rückenschw. Kongowels)

römisch zehn

 

22-28

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Gesellig

80

Fam. Pangasiidae (Haiwelse)

Pangasius sutchi

(Haiwels)

römisch zehn

 

22-27

 

römisch zehn

 

Nur bedingt geeignet als Aquarienfisch

Gesellig

>150

Fam. Pimelodidae (Antennenwelse)

Pimelodus pictus

(Gemalter Antennenwels)

römisch zehn

 

22-26

römisch zehn

 

 

Nur bedingt geeignet als Aquarienfisch

 

120

Fam. Siluridae (echte Welse)

Kryptopterus bicirrhis

(Indischer Glaswels)

römisch zehn)

 

23-28

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Schwarm

100

O. ATHERINIFORMES (Ährenfischartige)

Fam. Melanotaeniidae (Regenbogenfische)

Glossolepis inciscus

(Lachsroter Regenbogenfisch)

römisch zehn

römisch zehn)

22-28

 

römisch zehn

 

 

Gesellig

100

Melanotaenia boesemani

(Boesemans Regenbogenfisch)

römisch zehn

 

22-28

römisch zehn

römisch zehn

 

 

Gesellig

80

M. praecox

(Neon Regenbogenfisch)

römisch zehn

 

22-28

römisch zehn

römisch zehn

 

 

Gesellig

80

Iriatherina werneri

(Filigranährenfisch)

römisch zehn

 

22-28

römisch zehn

 

 

 

Gesellig

60

O. CYPRINODONTIFORMES (Zahnkarpfen)

Fam. Cyprinodontidae (Eierlegende Zahnkarpfen)

Aphyosemion australe

(Kap Lopez)

römisch zehn)

 

21-26

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

 

60

Aphyosemion australe

(Kap Lopez)

römisch zehn

 

21-26

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

 

60

A. gardneri

(Blauer Prachtkärpfling)

römisch zehn

 

22-28

 

römisch zehn)

 

 

 

60

Aplocheilus lineatus

(Streifenhechtling)

römisch zehn

 

22-30

 

römisch zehn

 

 

 

80

Epiplatys sexfasciatus

(Querbandhecht-ling)

römisch zehn

 

22-28

 

römisch zehn)

 

 

 

80

Fam. Poeciliidae (lebendgeb Zahnkarpfen.)

Poecilia reticulate

(Guppy)

römisch zehn

römisch zehn

20-30

 

römisch zehn

römisch zehn)

 

Gesellig

60

P. sphenops

(Black Molly, Zuchtform)

römisch zehn

römisch zehn

25-30

 

römisch zehn

 

 

 

60

P. velifera

(Segelkärpfling)

 

römisch zehn

24-30

 

 

römisch zehn)

 

 

100

Xiphophorus helleri

(Schwertträger)

römisch zehn

römisch zehn

22-28

 

römisch zehn

römisch zehn)

Männchen untereinander aggressiv

 

80

römisch zehn. maculatus

(Platys)

römisch zehn

römisch zehn

18-28

 

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

60

römisch zehn. variatus

(Pagaeienplaty, Zuchtform)

römisch zehn

römisch zehn)

22-28

 

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

60

O. PERCIFORMES (Barschartige Fische)

Fam. Belontiidae (Labyrinthfische)

Betta splendens

(Schleierkampffisch)

römisch zehn

 

24-30

 

römisch zehn

 

Artspezifische Aggressivität *

Harem

60

Colisa chuna

(Honiggurami)

römisch zehn

 

24-30

 

römisch zehn

 

 

 

60

C. labiosa

(Dicklippiger Fadenfisch)

römisch zehn

 

24-30

 

römisch zehn

 

 

 

100

C. lalia

(Zwergfadenfisch)

römisch zehn

 

24-30

 

römisch zehn

 

 

 

60

Macropodus opercularis

(Makropode)

römisch zehn

römisch zehn

18-30

 

römisch zehn

 

 

 

80

Trichogaster

leerii

(Mosaikfadenfisch)

römisch zehn

 

24-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

 

120

T. trichopterus

(Blauer Fadenfisch)

römisch zehn

römisch zehn)

24-30

römisch zehn

römisch zehn

 

 

 

120

Fam. Helostomatidae (Küssende Guramis)

Helostoma temminckii

(Küssender Gurami)

römisch zehn

römisch zehn)

24-30

 

römisch zehn

 

Nur bedingt geeignet als Aquarienfisch

 

150

Fam. Cichlidae (Buntbarsche) 3)

Amerika

Aequidens pulcher

(Blaupunktbarsch)

römisch zehn

 

23-30

 

römisch zehn)

 

 

Paarweise

100

Apistogramma agassizii

(Agassiz‘ Zwergbuntbarsch)

römisch zehn

 

22-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Harem

60

A. borelli

(Borellis Zwergbuntbarsch)

römisch zehn

 

20-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Paarweise

60

A. cacatuoides

(Kakadu – Zwergbuntbarsch)

römisch zehn

 

22-30

 

(römisch zehn

 

 

 

60

A. macmasteri

(Villavicencio Zwergbuntbarsch)

römisch zehn)

 

23-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Harem

60

Archocentrus nigrofasciatus

(Zebrabuntbarsch)

 

römisch zehn

20-30

 

römisch zehn)

 

 

Paarweise

80

Dicrossus filamentosus

(Gabelschwanz- Schachbrettcichlide)

römisch zehn)

 

23-30

römisch zehn

 

 

 

Paarweise

80

Laetacara curviceps

(Tüpfelbuntbarsch)

römisch zehn

 

23-30

römisch zehn

römisch zehn

 

 

Paarweise

60

Nannacara anomala

(Glänzender Zwergbuntbarsch)

römisch zehn)

 

23-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Harem

80

Papiliochromis ramirezi

(Schmetterlings-buntbarsch)

römisch zehn

 

22-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Paarweise

60

Pterophyllum scalare

(Segelflosser)

römisch zehn

 

24-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

Zur Fortpflanzung in kleinere Becken

Gesellig

100

Symphysodon aequifasciatus

(Diskusbuntbarsch)

römisch zehn)

 

26-31

römisch zehn

 

 

Paarweise halten

Gesellig

120

Thorichthys meeki

(Feuermaulbunt-barsch)

römisch zehn

 

23-30

 

römisch zehn)

 

 

 

100

Westafrika

Hemichromis spp. (Rote Cichlide)

römisch zehn

 

23-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

Aggressivität

Paarweise

100

Pelvicachromis pulcher

(Purpurprachtbunt-barsch)

römisch zehn

 

23-30

römisch zehn

römisch zehn)

 

 

Paarweise

80

P. taeniatus

(Smaragd – Prachtbuntbarsch)

römisch zehn)

 

23-30

römisch zehn

 

 

 

Paarweise

80

Steatocranus casuaris

(Buckelkopfbunt-barsch)

römisch zehn

römisch zehn

23-30

römisch zehn

römisch zehn

 

 

Paarweise

80

Ostafrika (Tanganjikasee) 4)

Cyphotilapia frontosa

(Tanganjikabeulen-kopf)

 

römisch zehn

23-30

 

 

(römisch zehn

Größe!

Harem

>200

Julidochromis spp.

(Schlankcichliden)

 

römisch zehn

23-30

 

 

(römisch zehn

 

Paarweise

60

Lamprologus ocellatus

(Kleiner Schneckenbuntbarsch)

 

römisch zehn

23-30

 

 

(römisch zehn

Leere Schnecken-häuser

 

60

Neolamprologus brichardi

(Feenbarsch)

 

römisch zehn

23-30

 

 

(römisch zehn

Komplexe Sozialstruktur

Paarweise

80

Neolamprologus leleupi

(Tanganjika – Goldcichlide)

 

römisch zehn

23-30

 

 

(römisch zehn

 

 

80

Tropheus spp.

(Brabantbunt-barsche)

 

römisch zehn

23-30

 

 

(römisch zehn

Aufwuchs-fresser

Harem

150

Ostafrika (Malawisee) 4)

Aulonocara spp.

(Kaiserbuntbarsche)

römisch zehn

römisch zehn

23-30

 

 

(römisch zehn

 

Harem

100

„Haplochromis“ spp.

(Copadichromis sp., Nimbochromis sp.)

römisch zehn

römisch zehn

23-30

 

 

(römisch zehn

 

Harem

120

Labidochromis caeruleus

römisch zehn

römisch zehn

23-30

 

 

(römisch zehn

 

Harem

80

Melanochromis auratus

(Türkisgoldbarsch)

römisch zehn

römisch zehn

23-30

 

 

(römisch zehn

Innerartliche Aggressivität

Harem

100

Pseudotropheus estherae

(Roter Zebrabuntbarsch)

römisch zehn

römisch zehn

23-30

 

 

(römisch zehn

 

Harem

120

Verschiedene Ordnungen und Familien

Brachygobius xanthozona

(Goldringelgrundel)

 

römisch zehn

22-29

 

römisch zehn

römisch zehn

 

Gesellig

60

Carassius auratus

(Goldfisch)

römisch zehn

römisch zehn

4-30

 

römisch zehn

römisch zehn

 

Gesellig

100

Chanda ranga

(Indischer Glasbarsch)

römisch zehn

 

24-30

 

römisch zehn

 

 

Gesellig

60

Cyprinus carpio

(Koi, Farbkarpfen)

römisch zehn

römisch zehn

4-30

 

(römisch zehn

römisch zehn

Nur bedingt geeignet als Aquarienfisch Teichfisch!

Gesellig

>200

Gnathonemus petersi

(Elefantenrüssel-fisch)

römisch zehn)

 

24-30

römisch zehn

 

 

Nur bedingt geeignet als Aquarienfisch

Gesellig

150

Leucaspius delineatus

(Moderlieschen)

römisch zehn

römisch zehn

Win-ter

mind.

4 Som-

mer

max.

30

 

römisch zehn

römisch zehn

Nur bedingt geeignet als Aquarienfisch

Schwarm

100

Leuciscus idus

(Goldorfe)

römisch zehn

römisch zehn

4-30

 

römisch zehn

römisch zehn

Nur bedingt geeignet als Aquarienfisch Teichfisch!

Schwarm

>200

Tetraodon nigroviridis

(Grüner Kugelfisch)

 

römisch zehn

22-28

 

römisch zehn

römisch zehn

Aggressiv, Salzzusatz

 

120

2. Mindestanforderungen für die Haltung von Meerwasserfischen 2.1. Allgemeine Anforderungen an das Halten von Meerwasserfischen

  1. Absatz eins,Die Wasserwerte für Meerwasseraquarien zeigen prinzipiell eine große Einheitlichkeit. Innerhalb der einzelnen Parameter sind jedoch Bereiche auszuweisen, die eine laufende Kontrolle erfordern.
  2. Absatz 2,Für tropische Meere liegt der Temperaturbereich zwischen 22°C und 28°C. Tiere aus dem Mittelmeer sind bei Temperaturen zwischen 14°C und 20°C zu halten. Diese Temperaturen dürfen nur kurzfristig und geringfügig über- oder unterschritten werden. Aus technischen Gründen sind Mittelwerte anzustreben.
  3. Absatz 3,Meersalzmischungen mit optimaler Zusammensetzung sind im Fachhandel erhältlich. Der Gesamtsalzgehalt unter Berücksichtigung der Temperaturkompensation ist laufend zu kontrollieren. Der Salzgehalt muss für die Salinität im Bereich zwischen 29,5°/oo bis 35°/oo, Mittelmeer höchstens 37°/oo, Rotes Meer höchstens 40°/oo, liegen. Es ist ein Mittelwert anzustreben, der mit einer Salinität von +/-0,5°/oo, nur geringfügig schwanken darf. Der Verdunstungsverlust ist mit Leitungswasser und bei mangelnder Qualität desselben mit entsalztem Wasser in möglichst kurzen Abständen auszugleichen.
  4. Absatz 4,Der mittlere pH-Wert des Wassers von pH 8,1 und pH 8,4 darf im Meerwasseraquarium nur unwesentlich, bis pH 7,9 oder bis pH 8,5, unter oder überschritten werden.
  5. Absatz 5,Eine Karbonathärte von 7°KH bis 9°KH darf nicht unterschritten werden. Die Haltung von Steinkorallen und anderen Kalkskelettorganismen erlaubt eine höhere Karbonathärte. Sie darf jedoch einen Wert von 14°KH nicht überschreiten.
  6. Absatz 6,Für den Stickstoff ist die Nachweisbarkeit von Ammoniak und Ammonium zu vermeiden. Nitrit darf in der ersten Einlaufphase von zwei Wochen nur in geringen Mengen bis höchstens 0,2 mg/l NO2 nachweisbar sein. Der Nitratgehalt (NO3) darf 50 mg/l nicht überschreiten. Die Grenzwerte für die gleichzeitige Haltung von wirbellosen Tieren liegen für Nitrit bei 0,05 mg/l und für Nitrat bei 5 mg/l. Beim Einsatz von Denitrifikationsanlagen müssen die Phosphatwerte regelmäßig kontrolliert werden, da der Nitratwert als Maßstab für die Alterung des Wassers entfällt.
  7. Absatz 7,Phosphat, darf für Fische bis 0,5 mg/l toleriert werden.
  8. Absatz 8,Schwermetalle sind im Meerwasseraquarium strikt zu vermeiden. Der Einsatz von Schwermetallsalzen zur Therapie bei Parasitenbefall der Fische ist in separaten Aquarien vorzunehmen.
  9. Absatz 9,Die Simulation von. Gezeiten, Wellengang und Grundströmungen ist im Aquarium notwendig.
  10. Absatz 10,Ein tageszeitlicher Wechsel von Hell und Dunkel ist zu gewährleisten. Bei gleichzeitiger Haltung von Wirbellosen mit Zooxanthellen ist eine Lichtleistung hoher Quantität und Qualität, von zum Beispiel 10 000 Lux im Bereich der Korallen und eine Farbtemperatur von 5000°K oder darüber, zu erreichen. Fischarten mit Leuchtorganen oder strenge Höhlenbewohner sind in überwiegender Dunkelheit zu halten.
  11. Absatz 11,Für eine dauerhafte Haltung auch kleiner Fischarten ist ein Aquarium mit mindestens 200 Liter Rauminhalt (Länge 100 cm x Breite 50 cm x Höhe 40 cm) einzurichten. Zur Therapie und Aufzucht von Jungfischen bis zur stabilen Futteraufnahme dürfen die Mindestmaße vorübergehend unterschritten werden. Kleinere Aquarien sind nur stabil, wenn sie in direktem Zusammenhang mit Aquarien der Mindestgröße stehen.
  12. Absatz 12,Die Einrichtung der Meerwasseraquarien muss sich an den ökologischen Bedürfnissen der zu pflegenden Arten orientieren. Zu den wichtigsten Mindestausstattungen gehören:
    1. Ziffer eins
      Technische Geräte zur Sicherung der Wasserqualität wie Filter, Heizung, Kühlung, Pumpen und Abschäumer
    2. Ziffer 2
      Steinaufbauten entsprechend der notwendigen Riffstrukturen mit Versteck- Ruhe- und Deckungsmöglichkeiten
    3. Ziffer 3
      Bedarfsgemäßer freier Schwimmraum
    4. Ziffer 4
      Bodengrund in Form von kalkreichen aber schwermetallfreien Sänden, Kiese, Steine oder Meersand verschiedener Körnung.
  13. Absatz 13,Das Gleichgewicht zwischen Parasitenbefall und Fischgesundheit wird durch Fang-, Transport- und Anpassungsstress geschwächt. Ist ein ernsthaftes Krankheitsbild die Folge, sind entsprechende Therapiemaßnahmen einzuleiten.
  14. Absatz 14,Fische die mit Gift, meist Cyanide, gefangen wurden und schweren Stoffwechselstörungen unterliegen, sind nicht therapierbar.
  15. Absatz 15,Das Wohlbefinden der Fische ist aus dem Gesamtzustand des Aquariums und ihrem Verhalten zu beurteilen. Eine regelmäßige Kontrolle ebenso wie die der Wasserparameter ist unerlässlich. Plötzliche starke Veränderungen der Wasserqualität sind schädlich. Die regelmäßig notwendigen Teilwasserwechsel dürfen nur mit Wasser gleicher Qualität durchgeführt werden. Die technischen Geräte sowie die Temperatur sind täglich, die übrigen Wasserparameter sind 14-tägig zu kontrollieren. Neueingerichtete Aquarien sind in den ersten sechs Wochen täglich auf die Konzentration von Nitrit zu kontrollieren.
  16. Absatz 16,Einigen allesfressenden Arten stehen viele Nahrungsspezialisten gegenüber, die ihrem Futterbedarf entsprechend, möglichst vielseitig zu ernähren sind. Der Fachhandel stellt sowohl trockene Flocken- und Pelletfutter, sowie diverse tiefgefrorene oder lebende Nahrungsorganismen zur Verfügung.

2.2. Haltungskriterien (Aquariengrößen) handelsrelevanter Arten vonMeerwasserfischen

Familie

Art

Aquariengröße

Liter Wasser (l)

Bemerkung

Kl. KNORPELFISCHE (Chondrichthyes)

F. Katzenhaie

(Scyliorhinidae)

F. Lippenhaie

(Hemiscylliidae)

Arten bis 100 cm Länge

ab 5 000 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 500 l

F. Carcharhinidae

Schwarzspitzenriffhai

(Carcharhinus

melanopterus)

Weissspitzenriffhai

(Triaenodin obesus)

Ab 50 m2 freie Schwimmfläche und einem Wasserstand von 2m. Für 1-2 Tiere; jedes weitere Tier +20 m2

Riffstrukturen dürfen Schwimmfläche nicht einengen. Intensive gezeitenähnliche Strömung

F. Stachelrochen

(Dasyatidae)

Blauflecken-

Stechrochen (Taeniura

lymna)

ab 10 000 l

(min 5 m2 Fläche)

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 1 m2

Kl. KNOCHENFISCHE (Teleostei)

F. Muränen (Muraenidae)

Arten bis 1 m Länge

darüber

ab 1 000 l;

ab 5 000 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Röhrenaale (Heterocongridae)

Mind. 10 Tiere Tiefer Bodengrund

F. Schlangenaale

(Ophichthyidae)

1-2 Tiere Tiefer Bodengrund

F. Eidechsenfische

(Synodontidae)

 

Ab 500 l

1-3 Tiere

F. Korallenwelse

(Plotosidae)

Kl. Korallenwels

(Plotosus lineatus)

ab 1 000 l

mindestens 20 Tiere

F. Fühlerfische (Antennariidae)

Antennarius

commersoni

ab 200 l

ab 500 l

Mit Ausnahme von Antennarius commersoni

F. Soldatenfische

(Holocentridae)

 

ab 1 000 l

mindestens paarweise

F. Flügelrossfische

(Pegasidae)

 

ab 200 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Flötenfische

(Fistulariidae)

 

ab 5 000 l

Mind. 10 Tiere Tiefer Bodengrund

F. Trompetenfische

(Aulostomidae)

 

ab 1 000 l

1-2 Tiere Tiefer Bodengrund

F. Schnepfenmesser-fische

(Centriscidae)

 

ab 200 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Geisterpfeifenfische

(Solenostomidae)

 

ab 200 l

Mind. 10 Tiere Tiefer Bodengrund

F. Pfeifenfische

(Syngnathidae)

(Seepferdchen und Seenadeln)

ab 200 l

1-2 Tiere

F. Skorpionsfische

(Scorpaenidae)

 

ab 500 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Sägebarsche

(Serranidae)

Arten bis 30 cm

Arten bis 60 cm

Arten über 60 cm

ab 1 000 l

ab 5 000 l

ab 10 000 l

Mind. 10 Tiere

F. Fahnenbarsche

(Anthiinae)

 

ab 1 000 l

Ab 10 Tiere oder Harem Tiefer Bodengrund

F. Seifenbarsche

(Grammistinae)

 

ab 1 000 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Zwergbarsche

(Pseudochromidae)

 

ab 500 l

Mind. 10 Tiere

F. Mirakelbarsche

(Plesiopidae)

 

ab 500 l

1-2 Tiere

F. Fahnenschwänze

(Kuhliidae)

 

ab 1 000 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Tigerbarsche

(Teraponidae)

 

ab 1 000 l

Mind. 10 Tiere

F. Großaugenbarsche

(Priacanthidae)

 

ab 1 000 l

1-2 Tiere

F. Kardinalbarsche

(Apogonidae)

 

ab 500 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F: Torpedobarsche

(Malacanthidae)

 

ab 500 l

Mind. 10 Tiere

F. Süßlippen

(Haemulidae)

Arten bis 30 cm größere Arten

ab 5 000 l

ab 10 000 l

1-2 Tiere Tiefer Bodengrund

F. Schnapper

(Lutjanidae)

Arten bis 30 cm

Arten bis 60 cm

größere Arten

ab 1 000 l

ab 5 000 l

ab 10 000 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Füsiliere

(Caesionidae)

 

ab 1 000 l

Mind. 10 Tiere

F. Scheinschnapper

(Nemipteridae)

 

ab 1 000 l

1-2 Tiere

F. Straßenkehrer

(Lethrinidae)

 

ab 20 000 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Fledermausfische

(Ephippidae)

 

ab 10 000 l

Mind. 10 Tiere

F. Flossenblätter

(Monodactylidae)

 

ab 1 000 l

1-2 Tiere

F. Argusfische

(Scatophagidae)

 

ab 1 000 l

1-10 Tiere

F. Meerbarben

(Mullidae)

Arten bis 30 cm größere Arten

ab 1 000 l

ab 5 000 l

1-5 Tiere

F. Kaiserfische

(Pomacanthidae)

Arten bis 25 cm

größere Arten

Zwergkaiser

(Centropyge spec.)

ab 5 000 l

ab 10 000 l

ab 500 l

Einzeln oder paarweise

F. Falterfische

(Chaetodontidae)

 

ab 1 000 l

1-5 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Büschelbarsche

(Cirrhithidae)

Cirrhites pinnulatus

ab 300 l

ab 1 000 l

1-3 Tiere jedes weitere Tier + 20%

F. Beilbauchfische

(Pempheridae)

Parapriacanthus spec.

ab 1 000 l

ab 500 l

In Gruppen ab 5 Tieren

F. Riffbarsche

(Pomacentridae)

Abudefduf spec.

ab 300 l

ab 1 000 l

Gattung Amphiprion und Promnas immer paarweise mit Wirtsanemone

F. Lippfische

(Labridae)

Arten bis 10 cm Länge

Arten bis 20 cm Länge

Arten bis 50 cm Länge

Größere Arten Napoleon

(Cheilinus undulatus)

ab 500 l

ab 1 000 l

ab 5 000 l

ab 10 000 l

ab 500 000 l

Paarweise oder in Gruppen ab 5 Tieren

F. Papageifische

(Scaridae)

Arten bis 40 cm Länge

Arten bis 80 cm Länge

ab 5 000 l

ab 10 000 l

Einzeln oder paarweise

F. Sandbarsche

(Pinguipedidae)

 

ab 200 l

1-2 Tiere mit hoher Sandschicht

F. Sandtaucher

(Trichonotidae)

 

ab 200 l

1-2 Tiere mit hoher Sandschicht

F. Kieferfische (Opistognathidae)

 

Ab 200 l

1-2 Tiere mit hoher Sandschicht

F. Schleimfische

(Bleniidae/tropisch)

 

ab 300 l

Paarweise oder in Gruppen ab 5 Tieren

F. Dreiflosser

(Tripterygiidae)

 

ab 300 l

Paarweise oder in Gruppen ab 5 Tieren

F. Leierfische

(Callionymidae/tropisch)

 

ab 300 l

Paarweise

F. Grundeln

(Gobiidae/tropisch)

 

ab 300 l

1-5 Tiere

F. Pfeilgrundeln

(Microdesmidae)

Valencienna spec.

ab 300 l

ab 1 000 l

Paarweise ab 2 Paaren

F. Doktorfische

(Acanthuridae) und

Kaninchenfische

(Siganidae)

Arten bis 25 cm Länge

Arten bis 50 cm Länge

Größere Arten

ab 1 000 l

ab 5 000 l

ab 10 000 l

1-3 Tiere jedes weiter Tier + 20%

F. Halfterfische

(Zanclidae)

 

ab 2 500 l

Einzeln oder paarweise

F. Butte

(Bothidae)

Arten bis 30 cm Länge

Arten bis 50 cm Länge

ab 1 000 l

ab 5 000 l

jedes weitere Tier + 20% große Sandflächen

F. Hundszungen

(Cynoglossidae)

Arten bis 30 cm Länge

Arten bis 50 cm Länge

ab 1 000 l

ab 5 000 l

1-3 Tiere; jedes weiter Tier + 20% große Sandflächen

F. Seezungen

(Soleidae)

Arten bis 30 cm Länge

Arten bis 50 cm Länge

ab 1 000 l

ab 5 000 l

1-3 Tiere; jedes weitere Tier + 20% große Sandflächen

F. Drückerfische

(Balistidae)

Arten bis 25 cm Länge

Arten bis 50 cm Länge

größere Arten

ab 1 000 l

ab 5 000 l

ab 10 000 l

Einzelhaltung

F. Feilenfische

(Monacanthidae)

Arten bis 10 cm Länge

Arten bis 25 cm Länge

Arten bis 50 cm Länge

größere Arten

ab 500 l

ab 1 000 l

ab 5 000 l

ab 10 000 l

Einzelhaltung

F. Kofferfische

(Ostraciidae)

Arten bis 20 cm Länge

Arten bis 40 cm Länge

ab 1 000 l

ab 5 000 l

Einzelhaltung

F. Kugelfische

(Tetraodontidae)

Arten bis 10 cm Länge

Arten bis 20 cm Länge

Arten bis 50 cm Länge

Größere Arten

ab 500 l

ab 1 000 l

ab 5 000 l

ab 10 000 l

Einzelhaltung

F. Igelfische

(Diodontidae)

Arten bis 20 cm Länge

Größere Arten

ab 1 000 l

ab 5 000 l

1-2 Tiere jedes weitere Tier + 20%

2.3. Haltungskriterien anderer Arten von Meerwasserfischen

Vertreter von unter Punkt 2.2 nicht angeführten Familien, insbesondere solche, die wegen ihrer Größe nicht mehr angeführt werden, dürfen ausschließlich in Großaquarien gehalten werden und sind im Einzelfall zu genehmigen

_________________________________________

1) Angaben zur Wasserhärte: römisch zehn es wird eine Toleranz von ±5° dGH akzeptiert; römisch zehn) es wird keine Toleranz nach oben akzeptiert

2) Angaben zum ph-Wert: römisch zehn es wird eine Toleranz von ±0,5 akzeptiert; (römisch zehn es wird eine Toleranz von ±0,5 akzeptiert; römisch zehn) es wird eine Toleranz von -0,5 akzeptiert; (römisch zehn) es wird keine Toleranz akzeptiert

3) für längere Verkaufspräsentationen muss für die Einzelhaltung der Betta splendens Männchen bei täglichem halben Wasserwechsel ein Mindestwasservolumen von einem Liter Wasser zur Verfügung stehen. Außerdem sollte eine schutzgebende, stressverhindernde Dekoration wie z. B. Wasserpflanzenbüscheln oder Moorkienholz u.ä. nicht fehlen

4) Cichliden sind insbesondere während der Brutpflege aggressiv. Ihnen ist ein gut gegliedertes Becken mit Versteckmöglichkeiten für unterlegene Fische und auch für den Partner einzurichten.

5) Entscheidend ist im Bezug auf die Härte die genügend hohe Carbonhärte und dass der pH-Wert nicht unter pH = 7.0 fällt.

Schlagworte

Fertigfuttersorte, Versteckmöglichkeit, Ruhemöglichkeit, Fangstress, Transportstress, Flockenfutter

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2017

Gesetzesnummer

20003860

Dokumentnummer

NOR40074593