Bundesvergabegesetz 2006
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006,
Paragraph 311
01.02.2006
04.03.2010
Das Bundesvergabeamt hat jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu verfassen. Der Tätigkeitsbericht ist dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit zu übermitteln und von diesem der Bundesregierung und dem Nationalrat vorzulegen.