Absatz eins,Sofern ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder ein Verhandlungsverfahren nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb gemäß Paragraph 207, durchgeführt wird, oder Aufträge auf Grund eines dynamischen Beschaffungssystems nach einer gesonderten Aufforderung zur Angebotsabgabe gemäß dem Verfahren des Paragraph 290, vergeben werden sollen, kann das Angebot, dem der Zuschlag erteilt werden soll, auch im Wege einer elektronischen Auktion ermittelt werden.