Absatz eins,Besteht das Angebot aus mehreren Angebotsbestandteilen, so erfüllt der Bieter das Erfordernis einer sicheren elektronischen Signatur des Angebotes auch im Wege der sicheren Verkettung aller Angebotsbestandteile gemäß Absatz 2 bis 4,
Bundesvergabegesetz 2006
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 17 aus 2006,
Paragraph 115
01.02.2006
04.03.2010