Kurztitel

Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 34

Inkrafttretensdatum

21.01.2006

Außerkrafttretensdatum

29.11.2010

Text

Verordnungsermächtigung für die Durchführung der Kontrolle

Paragraph 34,

Zur Gewährleistung der in den Verordnungen (EG) Nr. 178 aus 2002, und Nr. 882 aus 2004, genannten Ziele und Grundsätze kann die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen unter Bedachtnahme auf den anerkannten Stand der Wissenschaft und Technologie mit Verordnung nähere Vorschriften zur Durchführung der amtlichen Kontrolle wie die Vorgangsweise der Aufsichtsorgane bei Kontrollen von Unternehmen oder die Methoden für die Probenahme erlassen.