Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,
BG
Paragraph 26
21.01.2006
31.08.2026
LMSVG
82/05 Lebensmittelrecht
Die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung gemäß Abschnitt 4 von Provianttieren, die im Eigentum des österreichischen Bundesheeres stehen und deren Fleisch zur Versorgung von Heeresangehörigen dient, obliegt Tierärzten, die Angehörige des Bundesheeres sind und vom Bundesminister für Landesverteidigung hierfür bestellt wurden.
Schlachttieruntersuchung
29.07.2026
20004546
NOR40074120