Ergibt sich auf Grund der Rechtsvorschriften einer Vertragspartei oder aus Verpflichtungen, die ihr durch internationale Abkommen auferlegt sind, dass den Investitionen von Staatsangehörigen oder Unternehmen der anderen Vertragspartei eine günstigere Behandlung als die nach diesem Abkommen zu gewähren ist, so wird die günstigere Behandlung gewährt.