Rechte an Werken und verwandte Schutzrechte im Sinn des Urheberrechtsgesetzes dadurch nutzbar zu machen, dass den Benutzern die zur Nutzung erforderlichen Bewilligungen gegen Entgelt erteilt werden, oder
Verwertungsgesellschaftengesetz 2006
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 9 aus 2006, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2016,
Paragraph eins,
01.07.2006
31.05.2016
Verwertungsgesellschaften sind Unternehmen, die darauf gerichtet sind, in gesammelter Form