Absatz eins,Der Konkurs ist mit Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Zahlungsplans aufgehoben. Dies ist gemeinsam mit dem Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung in der Insolvenzdatei anzumerken.
Insolvenzordnung
RGBl.Nr. 337 aus 1914, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 2006,
Paragraph 196
01.03.2006
30.06.2010
Ist anzuwenden, wenn der Antrag auf Abschluss eines Zahlungsplans
nach dem 28. Februar 2006 bei Gericht einlangt vergleiche Artikel 11, Paragraph 6,,
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 8 aus 2006,).