FH-MTD-Ausbildungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 2 aus 2006,
V
Anlage 15,
06.01.2006
FH-MTD-AV
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Die praktische Ausbildung hat überwiegend in Krankenanstalten zu erfolgen. Weitere Teile der praktischen Ausbildung können in sonstigen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens durchgeführt werden, sofern die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten gewährleistet ist. Die praktische Ausbildung hat die Bereiche Akutmedizin, Langzeitmedizin und Rehabilitation sowie Gesundheitsförderung und Prävention zu umfassen. Bei der Auswahl der Patienten oder Patientinnen ist auf eine entsprechende Diversität der Krankheitsbilder, funktionellen Beeinträchtigungen und Altersgruppen zu achten, wobei junge und alte Menschen in gleicher Weise zu berücksichtigen sind. Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind
Pflichtbereiche:
Wahlbereiche je nach individuellem Schwerpunkt:
Gesundheitswesen
27.09.2017
20004516
NOR40073725