Kurztitel
FH-Hebammenausbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 1/2006Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 1 aus 2006,
Text
Anlage 2
Sozialkommunikative Kompetenzen sowie Selbstkompetenzen
Die Absolventinnen/Absolventen haben sozialkommunikative Kompetenzen und Selbstkompetenzen wie insbesondere Kommunikationsfähigkeit, Kritikfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Einfühlungsvermögen, Rollendistanz, Frustrationstoleranz, Selbstbestimmungsfähigkeit, Selbstreflexionsfähigkeit, Gestaltungs- und Mitbestimmungsfähigkeit, Teamfähigkeit und professionelles Selbstverständnis für die Berufsausübung erworben.
Die Absolventin/Der Absolvent kann
die eigenen Fähigkeiten hinsichtlich fachlicher, organisatorischer, koordinierender sowie administrativer Berufsanforderungen realistisch einschätzen;
eigene Entscheidungen verantwortungsbewusst nach außen vertreten;
kommunikative und organisatorische Fähigkeiten, die für die Bewältigung komplexer interdisziplinärer Aufgaben erforderlich sind, umsetzen;
Informations- und Aufklärungsgespräche professionell führen und eine Vertrauensbasis zum Patienten oder zur Patientin oder den Angehörigen aufbauen;
kulturelle und religiöse Bedürfnisse, Lebensweisen und Werthaltungen berücksichtigen;
nach berufsrechtlichen, ökonomischen und ökologischen Grundsätzen arbeiten;
den Anforderungen des lebenslangen Lernens und der Fortbildungsverpflichtung unter dem Aspekt einer kontinuierlichen Anpassung an medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse gerecht werden, um die Qualität der Berufsausübung zu gewährleisten;
zur Weiterentwicklung des Hebammenberufs beitragen.