Kurztitel

Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 219 aus 2005,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 18,

Inkrafttretensdatum

14.12.2005

Index

89/03 Gesundheit

Text

TEIL V: SCHUTZ DER UMWELT
Artikel 18

Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit

In Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen kommen die Vertragsparteien überein, den Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit im Zusammenhang mit der Umwelt im Hinblick auf den Tabakanbau und die Herstellung in ihren jeweiligen Hoheitsgebieten gebührend zu berücksichtigen.

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2020

Gesetzesnummer

20004509

Dokumentnummer

NOR40073597