Absatz 2,Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch.
Brau- und Getränketechnik-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 479 aus 2005,
Paragraph 5
01.01.2006
Lehrabschlussprüfung
Gliederung
Paragraph 5, (1) Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und in eine theoretische Prüfung.