Absatz eins,Als Förderbeitrag zur Aufbringung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen für Kleinwasserkraftanlagen wird für das Kalenderjahr 2006 ein Betrag von 0,000 Cent/kWh bestimmt.
Bestimmung der Förderbeiträge zur Abgeltung von Mehraufwendungen der Ökobilanzgruppenverantwortlichen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 470 aus 2005,
Paragraph eins
30.12.2005
1. | für Endverbraucher, deren Anlagen an die Netzebenen 1 bis 3 angeschlossen sind, ….................. | 0,325 Cent/kWh |
2. | für Endverbraucher, deren Anlagen an die Netzebenen 4 bis 5 angeschlossen sind, ……………… | 0,382 Cent/kWh |
3. | für Endverbraucher, deren Anlagen an die Netzebene 6 angeschlossen sind, …………………….. | 0,398 Cent/kWh |
4. | für alle übrigen Endverbraucher ………………… | 0,464 Cent/kWh |