Höchstgrenze der durchschnittlichen Gesamtkostenbelastung für die Förderung von Ökoenergie
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 462 aus 2005,
Artikel eins
29.12.2005
Die Höchstgrenze der durchschnittlichen Gesamtkostenbelastung für die Förderung von Ökoenergie, ausgenommen der aus Kleinwasserkraftanlagen erzeugten Energie, wird ab 1. Jänner 2006 mit 0,484 Cent/kWh neu bestimmt.