Kurztitel

Asylgesetz-Durchführungsverordnung 2005

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 448 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.01.2006

Außerkrafttretensdatum

31.12.2013

Text

Sprachliche Gleichbehandlung

Paragraph 5,

Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.