Asylgesetz-Durchführungsverordnung 2005
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 448 aus 2005,
Paragraph 5
01.01.2006
31.12.2013
Soweit in dieser Verordnung auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.