in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse zum Bund oder
Pensionsgesetz 1965
Bundesgesetzblatt Nr. 340 aus 1965, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 165 aus 2005,
Paragraph 25 a
01.01.2005
30.12.2005
Kinderzurechnungsbetrag
Paragraph 25 a, (1) Dem Beamten gebührt zum Ruhegenuß für Zeiten, in denen er sein Kind tatsächlich und überwiegend erzogen hat, ein Kinderzurechnungsbetrag, wenn und soweit diese Zeiten vor der Aufnahme