Elektrizitätserzeuger, die die elektrische Energie für den Eigenbedarf erzeugen, wenn die Erzeugung pro Jahr nicht größer als 5 000 kWh ist,
Elektrizitätsabgabegesetz
BGBl. Nr. 201/1996 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2005
§ 2
31.12.2005
11.08.2014
Von der Abgabe sind befreit: