Gewährung eines Bundeszuschusses an das Bundesland Kärnten
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 160 aus 2005,
Paragraph 2
31.12.2005
Dem Bund ist es vorbehalten, die widmungsgemäße Verwendung seines Zweckzuschusses zu überprüfen und diesen bei widmungswidriger Verwendung zurückzufordern.