Absatz eins,Mit diesem Bundesgesetz wird eine Stiftung errichtet, deren Ziel die Gewährung von Ausbildungsstipendien ist und die die Bezeichnung „Stipendienstiftung der Republik Österreich“ (in weiterer Folge „Stipendienstiftung“) trägt.
Stipendienstiftungs-Gesetz
Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 146 aus 2005,
Paragraph eins
19.12.2005