Kurztitel

Zukunftsfonds-Gesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 146 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9

Inkrafttretensdatum

20.12.2005

Text

Paragraph 9,

  1. Absatz eins,Dem Projektförderungsbeirat obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Ziffer eins
      Begutachtung der Anträge zur Förderung von Projekten bzw. wissenschaftlichen Arbeiten hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den Richtlinien über die Gewährung von Leistungen gemäß Paragraph 2, Ziffer eins,;
    2. Ziffer 2
      Abgabe von Stellungnahmen zu diesen Anträgen für das Kuratorium sowie fachliche Beratung des Kuratoriums.