Absatz eins,Dem Projektförderungsbeirat obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Ziffer einsBegutachtung der Anträge zur Förderung von Projekten bzw. wissenschaftlichen Arbeiten hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den Richtlinien über die Gewährung von Leistungen gemäß Paragraph 2, Ziffer eins,;
- Ziffer 2Abgabe von Stellungnahmen zu diesen Anträgen für das Kuratorium sowie fachliche Beratung des Kuratoriums.