Absatz eins,Dem Kuratorium obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Ziffer einsWahl des Vorsitzenden (Paragraph 6, Absatz 3,) und eines stellvertretenden Vorsitzenden;
- Ziffer 2Erlassung der Geschäftsordnung des Zukunftsfonds;
- Ziffer 3Erlassung von Richtlinien über die Gewährung von Leistungen gemäß Paragraph 2, Ziffer eins,;
- Ziffer 4Beschlussfassung über die Gewährung von Leistungen gemäß Paragraph 2, Ziffer eins,;
- Ziffer 5Grundsätzliche Entscheidungen und Bevollmächtigungen des Generalsekretärs im Hinblick auf die vom Versöhnungsfonds übernommenen Aufgaben gemäß Paragraph 2, Ziffer 2,;
- Ziffer 6Beschlussfassung über die Finanzordnung;
- Ziffer 7Kontrolle über die widmungsgemäße Verwendung des Fondsvermögens;
- Ziffer 8Genehmigung des Rechnungsabschlusses;
- Ziffer 9Kontakt und Kooperation mit anderen Einrichtungen im In- und Ausland;
- Ziffer 10Auflösung des Zukunftsfonds;
- Ziffer 11Bestellung des Generalsekretärs auf Vorschlag des Bundeskanzlers, Abberufung des Generalsekretärs;
- Ziffer 12Bestellung von zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern des Projektförderungsbeirates (Paragraph 8,).