BGBl. II Nr. 367/2005Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 367 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Inkrafttretensdatum
11.11.2005
Text
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Ziele
§ 1.Paragraph eins,
Ziele dieser Verordnung sind
1.Ziffer eins
der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Personen,
2.Ziffer 2
der Schutz von fremden Sachen und
3.Ziffer 3
der Schutz der Umwelt, von Lagerstätten und der Oberfläche sowie die Sicherung der Oberflächennutzung nach Beendigung der Bergbautätigkeit nach den Grundsätzen für eine nachhaltige Entwicklung.