Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch
Bundesgesetzblatt Nr. 21 aus 1958,
Vertrag - Multilateral
Artikel 29
01.01.1959
39/04 Zollabkommen
Die Vertragsparteien werden sich bemühen, keine Zollformalitäten einzuführen, die die Entwicklung des internationalen Reiseverkehrs behindern könnten.
23.02.2023
10003889
NOR40070828