Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch
Bundesgesetzblatt Nr. 21 aus 1958,
Vertrag - Multilateral
Artikel 18
01.01.1959
39/04 Zollabkommen
Haben die Zollbehörden eines Landes einen Eingangsvormerkschein endgültig und vorbehaltlos erledigt, so können sie vom haftenden Verband die Entrichtung der Eingangsabgaben nicht mehr verlangen, es sei denn, daß die Erledigungsbescheinigung mißbräuchlich oder betrügerisch erwirkt worden ist.
23.02.2023
10003889
NOR40070817