Absatz eins,Jede Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens wird, soweit wie möglich, auf diplomatischem Weg beigelegt.
Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Äthiopien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 206 aus 2005,
Vertrag - Äthiopien
Artikel 17
01.11.2005
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
06.03.2025
20004403
NOR40070770