Absatz eins,Die Forderungen sind beim Konkursgericht schriftlich oder mündlich zu Protokoll anzumelden. Der schriftlichen Anmeldung kann der Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld beigelegt werden. Diesen hat das Gericht ohne weitere Prüfung unverzüglich der zur Entscheidung zuständigen Geschäftsstelle der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds-Service GmbH zu übersenden; das zur Vorlage bei der Geschäftsstelle bestimmte, mit dem gerichtlichen Eingangsvermerk versehene Stück der Forderungsanmeldung ist anzuschließen.