Absatz eins,Die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen hat durch Verordnung nach den Kriterien des Anhangs römisch zwei Maßnahmen zur Überwachung von Antibiotikaresistenzen bei Zoonoseerregern und anderen Erregern, sofern diese die öffentliche Gesundheit gefährden, festzulegen. Dabei ist auf die Erzielung vergleichbarer Daten zu achten.