Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 353 aus 2005, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2025,
römisch fünf
Paragraph 5
01.11.2005
31.10.2025
EU-JZV
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Im Verhältnis zu Estland gilt die Zustimmung zur weiteren Verfolgung, Verurteilung oder Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahme oder zur Übergabe an einen anderen Mitgliedstaat als erteilt, sofern die vollstreckende Justizbehörde im Einzelfall in ihrer Übergabeentscheidung keine anders lautende Erklärung abgibt.
31.10.2025
20004368
NOR40070330