Kurztitel

Europäische Zahlungsunion - Abänderung des Protokolls

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 224 aus 1957,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

23.04.1957

Text

Artikel 1

Paragraph 6, des Protokolls über die vorläufige Anwendung des Abkommens erhält folgende Fassung:

„Paragraph 6,

Sofern die Organisation nicht anders entscheidet, tritt dieses Protokoll außer Kraft, wenn sich der Gesamtbetrag der Quoten der Vertragsparteien auf wenigern als 50 v.H. der Summe der am 1. Juli 1955 festgesetzten, in Tabelle römisch drei des Abkommens angeführten Quoten beläuft.“