Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) – Protokoll
Bundesgesetzblatt Nr. 304 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2005,
Vertrag - Multilateral
Artikel 21
01.01.2004
99/09 Meteorologie
Beim Abschluss anderer als der in Übereinstimmung mit den Personalvorschriften geschlossenen schriftlichen Verträge hat die EUMETSAT ein Schiedsverfahren vorzusehen. In der Schiedsklausel oder der zu diesem Zweck geschlossenen besonderen Schiedsübereinkunft sind das anwendbare Recht und Verfahren, die Zusammensetzung des Gerichts, das Verfahren für die Bestellung der Schiedsrichter und der Sitz des Gerichts festzulegen. Die Vollstreckung des Schiedsspruchs richtet sich nach den in dem Staat, in dem der Spruch vollstreckt werden soll, in Kraft befindlichen Regeln.
18.04.2023
10012390
NOR40069891