Kurztitel

Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) – Protokoll

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 304 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2005,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 21

Inkrafttretensdatum

01.01.2004

Index

99/09 Meteorologie

Text

Artikel 21

Schiedsklausel in schriftlichen Verträgen

Beim Abschluss anderer als der in Übereinstimmung mit den Personalvorschriften geschlossenen schriftlichen Verträge hat die EUMETSAT ein Schiedsverfahren vorzusehen. In der Schiedsklausel oder der zu diesem Zweck geschlossenen besonderen Schiedsübereinkunft sind das anwendbare Recht und Verfahren, die Zusammensetzung des Gerichts, das Verfahren für die Bestellung der Schiedsrichter und der Sitz des Gerichts festzulegen. Die Vollstreckung des Schiedsspruchs richtet sich nach den in dem Staat, in dem der Spruch vollstreckt werden soll, in Kraft befindlichen Regeln.

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2023

Gesetzesnummer

10012390

Dokumentnummer

NOR40069891