Absatz eins,Die in diesem Protokoll vorgesehenen Vorrechte und Immunitäten werden den Mitgliedern des Personals und den Sachverständigen nicht zu ihrem persönlichen Vorteil gewährt. Sie werden lediglich zu dem Zweck gewährt, die ungehinderte Tätigkeit der EUMETSAT und die volle Unabhängigkeit der Personen, denen sie gewährt werden, unter allen Umständen sicherzustellen.