Nutzung von Meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) – Protokoll
Bundesgesetzblatt Nr. 304 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 155 aus 2005,
Vertrag - Multilateral
Artikel 12
01.01.2004
99/09 Meteorologie
Sofern die Mitglieder des Personals von einem System der sozialen Sicherheit der EUMETSAT erfasst werden, das ausreichende Leistungen vorsieht, sind die EUMETSAT und die Mitglieder ihres Personals von allen Pflichtbeiträgen zu nationalen Systemen der sozialen Sicherheit befreit; dies gilt vorbehaltlich der nach Artikel 19 mit den betreffenden Mitgliedstaaten zu schließenden Übereinkünfte oder von den Mitgliedstaaten getroffener gleichwertiger Maßnahmen oder anderer in den Mitgliedstaaten in Kraft befindlicher diesbezüglicher Bestimmungen.
18.04.2023
10012390
NOR40069877