Bewilligungsfreistellungsverordnung für Gewässerquerungen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 327 aus 2005,
römisch fünf
Paragraph 3
01.11.2005
GewQBewFreistellV
81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Vorhaben nach Paragraph eins, sind der Behörde unter gleichzeitiger Vorlage der die Erfüllung eines der Tatbestände des Paragraph eins, belegenden Projektsunterlagen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Baubeginn zu melden.
05.09.2017
20004338
NOR40069645