Strafprozeßordnung 1975
Bundesgesetzblatt Nr. 631 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 119 aus 2005,
BG
Paragraph 195
01.01.2006
31.12.2007
StPO
25/01 Strafprozess
Das Gericht hat die in Paragraph 49 a, Absatz eins, genannten Personen und die Sicherheitsbehörde ihres Aufenthaltsortes von einer Freilassung des Beschuldigten vor Fällung des Urteils erster Instanz, gegebenenfalls unter Angabe der dem Beschuldigten auferlegten gelinderen Mittel, unverzüglich von Amts wegen zu verständigen.
04.08.2025
10002326
NOR40069523