Kurztitel

Österreichischer Beitrag zum vom Internationalen Währungsfonds verwalteten Treuhandfonds

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 116 aus 2005,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

28.10.2005

Text

Paragraph eins,

Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, beim Internationalen Währungsfonds auf ein Sonderkonto eine Einlage in Höhe von bis zu sieben Millionen Sonderziehungsrechten mit einer Verzinsung von 0,5 Prozent jährlich und einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren zu tätigen.