Absatz eins,Die Erklärung zur widmungsgemäßen Verwendung kann elektronisch abgegeben werden, wenn
- Ziffer einsdie Verwendung der begünstigten Beiträge und der Erstattungsbeträge selbst ganz oder zum Teil vor Ablauf der in Paragraph 108, Absatz 6, EStG 1988 genannten Frist erfolgt und der Bausparvertrag elektronisch gekündigt wird, oder
- Ziffer 2die Ansprüche aus dem Bausparvertrag vor Ablauf der in Paragraph 108, Absatz 6, EStG 1988 genannten Frist als Sicherstellung dienen.