Absatz 2,Die Aufgaben sind so zu stellen, dass sie in der Regel in 90 Minuten durchgeführt werden können.
Holzblasinstrumentenerzeugung-Ausbildungsordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2005,
Paragraph 10
01.07.2005
Fachzeichnen
Paragraph 10, (1) Die Prüfung hat das Anfertigen einer einfachen Werkzeichnung eines Instrumententeiles zu umfassen.