Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 177 aus 2005,
Vertrag – Kroatien
Artikel 4
01.10.2005
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Zum Zwecke der differenzierten Darstellung der Geschichte, der Geographie und der Kultur der jeweils anderen Vertragspartei in den Unterrichtsmittel tauschen die Vertragsparteien Unterrichtsmittel und Lehrpläne aus und beraten und verabschieden hiezu gemeinsame Empfehlungen in einem eigens eingesetzten Expert/inn/enausschuss.
10.02.2025
20004298
NOR40069119