Kurztitel

Abkommen im Bereich der Kultur und der Bildung (Kroatien)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 177 aus 2005,

Typ

Vertrag – Kroatien

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 3

Inkrafttretensdatum

01.10.2005

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Text

Artikel 3

  1. Absatz eins,Die Vertragsparteien unterstützen nach Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten die Zusammenarbeit im Schulwesen, insbesondere im allgemein bildenden und berufsbildenden Bereich, unter anderem durch folgende Maßnahmen:
    1. Litera a
      den Austausch von Expert/inn/en, Fremdsprachenassistent/inn/en sowie von Informations- und Dokumentationsmaterial, insbesondere im Bereich des bilingualen Unterrichts und über neue Entwicklungen im Bildungsbereich wie z. B. Schulautonomie, Schulentwicklung, IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie), Civic Education, Qualitätssicherung u.a.;
    2. Litera b
      die Entsendung eines/einer im öffentlichen Dienst des Entsendestaates stehenden Beauftragten für Bildungskooperation an eine offiziell anerkannte Bildungseinrichtung im Empfangsstaat;
    3. Litera c
      Aktivitäten im Bereich der Lehrer/innenfortbildung zur Förderung der Vertiefung der Kenntnisse und der Verbreitung der eigenen Sprache auf dem Gebiet der jeweils anderen Vertragspartei;
    4. Litera d
      Förderung der muttersprachlichen Kompetenz von Schüler/inne/n mit Deutsch bzw. Kroatisch als Zweitsprache.
  2. Absatz 2,Die Durchführung dieser Maßnahmen erfolgt im Einvernehmen zwischen den Vertragsparteien. Dabei werden die Einzelheiten in den Programmen der Gemischten Kommission festgelegt.

Schlagworte

Informationstechnologie

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2025

Gesetzesnummer

20004298

Dokumentnummer

NOR40069118